Gesplittete Abwassergebühr

Die Stadt Öhringen ist wie alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, die Abwassergebühren nach dem neuen Abwassergebührensystem abzurechnen. Dabei muss die Gebühr in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr gesplittet werden.

Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin auf Grundlage der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach Art und Größe der versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.

Mitteilungspflichten bei den Änderungen der Bemessungsgrundlagen

Im Frühjahr 2011 wurde zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr das Gemeindegebiet überflogen und daraus die überbauten und befestigten Flächen ermittelt. Diese wurden anhand eines Erhebungsbogens und unter Mitwirkung der Grundstückseigentümer ausgewertet. Die Daten müssen immer weiter fortgeschrieben und aktualisiert werden.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, baulichen Änderungen, die Auswirkungen auf die Niederschlagswassergebühr haben, innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung Öhringen anzuzeigen. Solche Änderungen ergeben sich z. B. durch Überbauung, Versiegelung oder Entsiegelung von Flächen, die an einen Regenwasser- oder Schmutzwasserkanal sowie in offene oder geschlossene Gräben einleiten.

Das Versäumen dieser Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung von Änderungen an die Große Kreisstadt Öhringen, Stadtkämmerei, Marktplatz 15, oder per Email an Frau Buchholz - birgit.buchholz@oehringen.de (Tel. 07941/68-193) oder Frau Wagner-Kirr - birgit.wagner-kirr(@)oehringen.de (Tel. 07941/68-132).