Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanung
Stellungnahmen können schriftlich an
Große Kreisstadt Öhringen
Stadtbauamt
Marktplatz 15
74613 Öhringen
oder elektronisch per E-Mail an
bauleitplanung(@)oehringen.de
Information zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung
Bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch den Gemeinderat kann auch die Öffentlichkeit ein Wort mitreden:
- Zu Beginn des Verfahrens bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Im weiteren Verfahren bei der Auslegung des Entwurfs
Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Stadt dar.
Im Flächennutzungsplan werden Flächen dargestellt, die zur Bebauung vorgesehen sind, untergliedert nach Nutzungsarten:
Wohnbauflächen (W), Mischgebiet (M), Sonderbauflächen (S), Gewerbeflächen (G), Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeindebedarfseinrichtungen, Verkehrsflächen, Grünflächen und Wasserflächen.
Eine weitere Detaillierung der Darstellung wird aber dem Bebauungsplan überlassen.
Der Bebauungsplan
Unter dem Begriff der verbindlichen Bauleitplanung versteht man den Bebauungsplan.Ein Bebauungsplan setzt die überbaubaren Grundstücksflächen oder auch Spielplätze und sonstige Grünflächen, Art und Maß der baulichen Nutzung und die Erschließung der Grundstücke in einem räumlich abgegrenzten Bereich verbindlich fest.
Er trifft Aussagen zur Nutzungsart, Geschosshöhe und zur Bebauungsform. Im Allgemeinen dient der Bebauungsplan als Grundlage zur Beurteilung und Genehmigung von Bauanträgen. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Er stellt Ortsrecht dar und ist daher für den Bürger verbindlich. Sie haben beim Bebauungsplan die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und Ihre Anregungen, während der Auslegungsfrist mitzuteilen. Dies können Sie schriftlich, oder mündlich dem Stadtbauamt während der üblichen Öffnungszeiten abgeben.
Danach werden die von Ihnen vorgebrachten Anregungen und Stellungsnahmen geprüft, ob diese mit den Grundzügen der Planung und dem öffentlichen Interesse übereinstimmen. Der Bebauungsplan-Entwurf liegt 4 Wochen öffentlich aus. In diesem Zeitraum findet die öffentliche Anhörung statt. Anschließend erfolgt der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.
Ansprechpartner | |
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Marielle Mayer | Yvonne Fuhrmann |
Tel. 07941/68-173 | Tel. 07941/68-184 |
E-Mail: Marielle.Mayer(@)oehringen.de | E-Mail: Yvonne.Fuhrmann(@)oehringen.de |