Infos rund um Kindergärten und Schulen sowie Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebote in Öhringen

Ansprechpartnerin im Hauptamt für den Bereich Kindergärten sind

Terés Bohlken, Tel: 07941 / 68 125 oder teres.bohlken@oehringen.de
Katrin Wick, Tel: 07941 / 68 126 oder katrin.wick(@)oehringen.de

Zentrale Vormerkung der Stadt Öhringen

Stadt Öhringen
Hauptamt
Schulen, Kindergärten, Jugend und Sport
Marktplatz 15
74613 Öhringen

Telefon: 07941 68-125 oder -126
E-Mail: kitavormerkung(@)oehringen.de

Weitere hilfreiche Informationen sowie Vordrucke zur Zentralen Vormerkung erhalten Sie hier:

Informationen zur Vormerkung und Platzvergabe von Kindergartenplätzen
FAQ Zentrale Vormerkung
Arbeitsbescheinigung
(Für einen Krippenplatz oder einen Ganztagesplatz müssen Sie diese Bescheinigung einreichen. Wenn beide Elternteile in einem Haushalt leben, benötigen wir immer die Arbeitgeberbescheinigung von beiden Elternteilen. Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen Vordruck. Andere Nachweise sind nicht erforderlich.)
Absichtserklärung bei Zuzug
(Wenn Sie noch nicht in Öhringen wohnen, sondern in der nächsten Zeit erst noch zuziehen werden, müssen Sie uns einen entsprechenden Nachweis einreichen. Dieser kann erfolgen durch die Kopie des Miet- oder Kaufvertrages oder Vorlage dieses Vordrucks.)

Informationen zum Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der Klassenstufe 1 an Grundschulen, an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie in Juniorklassen. Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich eine Betreuung von bis zu 8 Zeitstunden täglich an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) und gilt auch in den Schulferien mit Ausnahme von vier Wochen pro Schuljahr. Die Erziehungsberechtigen entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch für ihr Kind wahrnehmen und geltend machen.

Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebote (Ganztagesgrundschule) wird der Betreuungsanspruch erfüllt. Umfasst das Ganztagesprogramm an den Grundschulen keine 8 Stunden an allen Tagen von Montag bis Freitag, gibt es dazu ein ergänzendes, buchbares Betreuungsangebot („Kernzeit“), das die Stadt Öhringen beim Träger

Ev. Jugendhilfe Friedenshort GmbH beauftragt. Diese, den Schulunterricht ergänzenden Betreuungsangebote, sind entgeltpflichtig. Informationen zu den Betreuungsangeboten erhalten Sie über die jeweiligen Grundschulen bzw. die Ev. Jugendhilfe Friedenshort GmbH.

Damit der erforderliche Betreuungsumfang rechtzeitig geplant und organisiert werden kann, ist es notwendig, dass Sie uns über Ihren Betreuungsbedarf informieren. Die Frist für Meldung des Betreuungsbedarfes Ihres Kindes im Schuljahr 2026/27 ist am 15. März 2026 abgelaufen.

Anmeldeformular