Grund- und Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist seit dem 01.01.2018 unverändert und liegt bei 375 v. H.
Die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2024 die Grundsteuer A und B sind gleich wie im Vorjahr. Sie betragen bei der Grundsteuer A 380 v.H. und bei der Grundsteuer B 395 v.H. des Steuermessbetrages.