Sportförderrichtlinien
Der Gemeinderat der Stadt Öhringen hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 den nachfolgenden Sportförderrichtlinien zugestimmt.
Die Gewährung der mitgliederbezogenen Sportförderung erfolgt jährlich auf Antrag durch den Hauptverein bis spätestens 30.10. eines Jahres.