Fragen zur Einreise aus der Ukraine | В'їзд з України

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Bei einer Einreise aus der Ukraine ist ein vorübergehender rechtmäßiger Aufenthalt kurzfristig sichergestellt!
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Rechtsverordnung erlassen, mit der aus der Ukraine Vertriebene im Bundesgebiet vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. Sie ist am 9. März 2022 in Kraft getreten und ist rückwirkend zum 24. Februar 2022 anwendbar.
Die Verordnung dient dazu, die Einreise und den Aufenthalt der Betroffenen zu erleichtern und den Vertriebenen die Möglichkeit und die erforderliche Zeit für die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet zu geben und sie damit vor dem Hineinwachsen in einen unerlaubten Aufenthalt zu schützen.
Die Regelung ist zunächst bis zum 23. Mai 2022 befristet. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG erfolgen.
Kontakt bei der Stadt Öhringen | Контакти
Erstkontakt und Beratung unter Mobilnummer: 0049 160 95965674
Перший контакт та консультація за номером мобільного: 0049 160 95965674
Kontaktzeiten Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr. Donnerstag 14 bis 16 Uhr.
Графік зв’язку з понеділка по четвер з 9:00 до 12:00. четвер з 14:00 до 16:00.
Zentrale Email: fluechtlingshilfe(@)oehringen.de
Електронна пошта: fluechtlingshilfe(@)oehringen.de
Unterstützung durch die Fachstelle BBJ
Die MitarbeiterInnen der Fachstelle Bildung-Beteiligung-Jugend (BBJ) der Stadt Öhringen unterstützen Kriegsflüchtlinge bei den oben genannten Behördengängen und Anträgen. Auch beantworten die MitarbeiterInnen des Integrationsmanagements zentrale Fragen zur Bewältigung des Alltags hier vor Ort in Öhringen.
Das Integrationsmanagement hilft u.a. beim Vereinbaren von Terminen
- im Ausländeramt (Antrag für einen Aufenthaltstitel) und
- im Einwohnermeldeamt (Anmeldung bei der Stadt).
Kontakt bitte über folgende Mobilnummer: 0049 160 95965674
Adresse: Kulturhaus Fiasko, Büttelbronnerstraße 31, 74613 Öhringen (Link zu Google Maps)
(Hinweis: Diese Inhalte werden laufend aktualisiert - die Kontaktangaben, Anlaufstellen und Telefonnummer können sich ändern.)
Notwendige Behördengänge für Geflüchtete aus der Ukraine (Stand August 2022)/ Необходимые административные процедуры для беженцев из Украины
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Необходимые административные процедуры для беженцев из Украины
Rechte und Pflichten beim vorübergehendem Schutz / Права та обов’язки осіб, яким надається тимчасовий захист
Права та обов’язки осіб, яким надається тимчасовий захист
Formulare
Asylleistungsantrag (Download)
Wohnungsgeberbescheinigung (Download)
Mitteilung Bankverbindung (Download)
Änderung Führerscheine (deutsch)
Änderung Führerscheine (ukrainisch)
Änderung Führerscheine (russisch)
Aufenthaltstitel
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die den sog. Aufenthaltstitel gemäß §24 des Aufenthaltsgesetzes hier in Öhringen einholen möchten, vereinbaren bitte einen Termin bei der Stadtverwaltung Öhringen, Ordnungsamt / Ausländeramt, Marktplatz 15, 74613 Öhringen. Mit einem solchen Aufenthaltstitel können Leistungen gewährt werden, die zur Deckung des notwendigen und des notwendigen persönlichen Bedarfs, erforderlich sind.
Anmeldung im Einwohnermeldeamt
Ebenso ist für alle Kriegsflüchtlinge, die in Öhringen Wohnraum z.B. bei Verwandten, Freunden, etc. gefunden haben oder die in einer zugewiesenen Unterkunft wohnen, eine Anmeldung bei der Stadt Öhringen im Einwohnermeldeamt erforderlich (KULTURa, Herrrenwiesenstraße 12). Auch hierfür ist eine Terminvereinbarung nötig.
Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat:
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine | externer link
Weitere Informationen des Innenministeriums für Menschen aus der Ukraine | externer link
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