Lärmaktionsplan der Stadt Öhringen

Tempo-30-Zonen: 3. Stufe der Lärmaktionsplanung für Öhringen

Download Lärmaktionsplan Entwurfsfassung (21.02.2025)

In der Gemeinderatssitzung am 28. Januar wurde vom Büro BS Ingenieure der Entwurf der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung für Öhringen dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Ab dem 3. März wird für drei Monate (bis 6. Juni 2025) die öffentliche Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Lärmaktionsplan wurde erstmals im Jahre 2008 beschlossen und wird seitdem fortgesetzt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, durch sukzessive Umsetzung einzelner Maßnahmen die Lärmimmissionen nachhaltig deutlich zu reduzieren und damit die Lebensqualität in den besonders betroffenen Bereichen zu verbessern.

1. Stufe im Jahr 2008

Auf Grundlage der europäischen Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Öhringen im Jahr 2008 die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung aufgestellt. Dabei wurden die Gebiete entlang der A6 sowie Bereiche der Kernstadt beidseits der L 1036 untersucht, da der Fokus lediglich auf Straßen mit über 16.400 Kfz je 24 Stunden lag. Als Ergebnis wurden folgende Lärmschutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt:

• Verwendung lärmarmer Fahrbahnbeläge beim Umbau des Innenstadtringes und der Haller Straße.
• Durchführung eines Förderprogramms des Landes für passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden mit einem Fördervolumen von rund 250.000 Euro (Einbau von Lärmschutzfenstern im Öhringer Norden).
• Sanierung der Fahrbahnübergänge an Autobahnbrücken.

2. Stufe im Jahr 2017

Im Jahr 2017 wurde die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung erarbeitet, die im Jahr 2020 überprüft wurde. Inhalte der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung waren zusätzlich zur A6 und L1036 die L1050 und die L1088, da die Betrachtung auf Straßen mit einer Verkehrsbelastung über 8.200 Kfz je 24 Stunden erweitert wurde. Konkret sind dies in Öhringen die Friedrichsruher Straße, die Hunnenstraße, die Uhlandstraße, die Pfedelbacher Straße, die Hindenburgstraße und die Landesstraßen nach Bitzfeld, Unterohrn und Cappel. Als Ergebnis aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung konnten einige der darin aufgeführten Lärmschutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden:

• Tempolimit von 30 km/h für die gesamte Ortsdurchfahrt Unterohrn.
• Tempolimit von 30 km/h für den Nussbaumweg (Tempo-30-Zone als zusätzliche Maßnahme).
• Tempolimit von 30 km/h für die Hindenburgstraße ab der Abzweigung Meisterhausstraße bis zum Beginn der Tempo-30-Zone Wollreffenweg.
• Anschaffung stationärer Messanlagen

3. Stufe im Jahr 2023

Im Jahr 2023 wurde das Büro BS Ingenieure mit der Erstellung der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung beauftragt, da bestehende Lärmaktionspläne gemäß Kooperationserlass des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten sind. Wie in der 2. Stufe wurden Straßen mit einer Verkehrsbelastung über 8.200 Kfz je 24 Stunden betrachtet sowie Gebiete, in denen Lärmbelastungen über 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ermittelt wurden. Gemessene Werte ab 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen dabei im gesundheitskritischen Bereich. Bei Lärmpegeln ab 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschreitet die Lärmbelastung die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Autobahnlärm und Schienenverkehrslärm fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Zudem sind ausschließlich Wohngebäude schutzbedürftig, da hier dem Lärm nicht ausgewichen werden kann. Folgende Verkehrsverbindungen wurden untersucht: Brechdarrweg, Eckartsweiler Straße (Cappel), Hauptstraße (Ortsdurchfahrt (OD) Weinsbach), Hermann-Kollmar-Straße (OD Unterohrn), K 2333 (Gartenbühlstraße, Baumerlenbach), L 1036 (Bitzfeld – Cappel), L 1050 (Friedrichsruhe – Pfedelbach), L 1088 (Unterohrn – Öhringen), Lindenallee (Möhrig), Meisterhausstraße, Möhriger Straße, Nussbaumweg, Otto-Röhm-Straße, Pfaffenmühlweg, Platanenallee, Westallee, Westernbacher Straße (OD Büttelbronn), Wollreffenweg.

Maßnahmen für Öhringen und die Stadtteile

In der Stadt Öhringen werden insbesondere entlang der innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen der Kernstadt und der Stadtteile sowie im Einflussgebiet der Bundesautobahn A6 streckenabschnittsbezogen die Pegelwerte zum Teil deutlich überschritten. Gründe sind eine hohe Verkehrsbelastung sowie eine dichte, Schallreflexionen begünstigende Bebauungssituation und Steigungen. Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn A6 auf Öhringer Gemarkung werden im zugehörigen Planfeststellungsverfahren bereits umfangreiche Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden und -wällen vorgesehen, die die anliegenden Öhringer Stadtteile wie Weinsbach, Untermaßholderbach und Möhrig sowie nördliche Bereiche der Kernstadt schützen sollen. Der vorgestellte Entwurf des Lärmaktionsplans schlägt neue Tempo-30-Zonen in diesen Gebieten vor:

• Ortsdurchfahrt Büttelbronn: 30 km/h nachts
• Ortsdurchfahrt Cappel : 30 km/h durchgehend
• Ortsdurchfahrt Eckartsweiler: 30 km/h nachts
• Ortsdurchfahrt Möglingen: 30 km/h nachts
• Öhringen: Geschwindigkeitsbeschränkungen im Zentrum (Heilbronner Straße, Schillerstraße, Karlsvorstadt, Haller Straße, Hunnenstraße, Uhlandstraße, Herrenwiesenstraße, Pfaffenmühlweg), Friedrichsruher Straße, Pfedelbacher Straße, Platanenallee

Hinweis: Senkt man das Tempo von 50 km/h auf 30 km/h, resultiert eine rechnerische Pegelminderung zwischen 2 und 3 dB(A). Auf Außerortsstrecken ohne zusätzlich angeordnete Geschwindigkeitsregelung können im Bereich der Ortsausfahrten nach bzw. bis zur Ortstafel unter anderem Tempo 70-Regelungen in Betracht kommen. Das Lärmminderungspotenzial liegt hierbei bei 4 etwa 3,5 dB. Zur Veranschaulichung der Größenordnung dieses Effekts kann die Tatsache herangezogen werden, dass eine Verringerung um 3 dB(A) in der Wahrnehmung des menschlichen Ohres einer Halbierung der lärmverursachenden Verkehrsmenge entspricht.